Wir verfügen über rund zehnjährige Erfahrung im Vergaberecht und haben sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen in einer Vielzahl unterschiedlicher Vergabeverfahren erfolgreich beraten und vertreten. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber betrifft die rechtssichere Strukturierung und Gestaltung von Vergabeverfahren. Dabei legen wir großen Wert darauf, den Besonderheiten des Einzelfalles und den jeweiligen Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gerecht zu werden. Teilnehmer an Vergabeverfahren beraten wir umfassend hinsichtlich ihrer Strategie zum Erfolg im Vergabeverfahren. Wir beraten Bieter zu allen vergaberechtlichen Fragestellungen, prüfen Angebotsunterlagen und Angebote hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der jeweiligen Ausschreibung. Soweit erforderlich vertreten wir unsere Mandanten vor den Nachprüfungsinstanzen und Gerichten.
Die Durchführung von Vergabeverfahren und Einhaltung der Verfahrensregeln sind kein Selbstzweck, sondern dienen der wirtschaftlichen Beschaffung von Leistungen durch die öffentliche Hand. Am Ende eines jeden erfolgreichen Vergabeverfahrens steht der Abschluss eines Vertrags.
Wir beraten sowohl öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung von Verträgen als auch Bieter bei deren Verhandlung und Risikoallokation. So unterschiedlich wie die Beschaffungsvorhaben sind auch die Anforderungen an die Gestaltung und Verhandlung der entsprechenden Verträge. Von einfachen Werk- und Dienstverträgen und den branchenüblichen Musterverträgen über komplexe Bau- und IT-Verträge bis hin zu speziellen Betreiber- und Konzessionsverträgen etwa für Infrastrukturprojekte im Schienenverkehr, für Häfen und Autobahnen aber auch für Errichtung und Betrieb von Museen haben wir öffentliche Auftraggeber und Bieter bei der Gestaltung und Verhandlung der jeweiligen Verträge beraten.
Wir verknüpfen die Gestaltung der Verträge optimal mit den vergaberechtlichen und regulatorischen Anforderungen. Durch unsere langjährige Erfahrung im Beschaffungswesen sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter kennen wir beide Perspektiven und Besonderheiten genau. Dadurch können wir nicht nur durch die Gestaltung schlanker und effizienter Vergabeverfahren sondern auch bei der Gestaltung der Vertragsgrundlagen etwa durch eine optimale Risikoverteilung zu einer möglichst effizienten und wirtschaftlichen Beschaffung beitragen.
Ein weiterer Kernbereich unserer Tätigkeit betrifft die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern im Rahmen von sog. Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) bzw. Public Private Partnerships (PPP). Wir sind auf diesem Gebiet seit rund acht Jahren tätig und verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit der vergaberechtlichen und vertragsrechtlichen Gestaltung von PPP-Projekten im Hochbau und Infrastrukturbereich. Jochen Eichler war bei allen PPP-Projekten im Autobahnbereich (sog. A-Modelle), die bislang in Deutschland durchgeführt wurden, als Berater auf Bieterseite beteiligt.
Im Bedarfsfall arbeiten wir eng mit Spezialisten aus anderen Rechtsgebieten zusammen (z.B. Finanzierung, Kartellrecht, Steuerrecht) und sind in der Lage, ein an die jeweiligen Bedürfnisse optimal ausgerichtetes Beraterteam zusammenzustellen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit betrifft die beihilfenrechtliche Beratung von Unternehmen und der öffentlichen Hand, insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie im Rahmen von Privatisierungen. Hier ist das Beihilfenrecht häufig bei der Gestaltung der Verfahren und Verträge zu berücksichtigen
Unsere Tätigkeit erstreckt sich darüber hinaus auf das Außenwirtschaftsrecht, insbesondere das Zollrecht. Wir beraten Unternehmen bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Union und der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union in Bezug auf die dabei zu beachtenden regulatorischen Anforderungen.